Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Verwendung von Altholz in fliegenden Bauten?
Eigentlich sind in Festzelten bis zu einer Höhe von 2,30m nur schwer entflammbare Baustoffe oder gehobeltes Holz zulässig. Bei einem aktuellen BV soll aber die gesammte Wandfläche mit Altholz verkleidet werden. Die Oberfläche ist zwar geholbelt, hat aber aufgrund von Wurmlöchern, Rissen, etc. eine "offenere" Oberfläche und dürfte daher (vermutlich) leichter zu entflammen sein als neues Schnitt- oder Leinholz.
Somit wäre Altholz wohl nicht zulässig.
Jetzt soll es aber eine Stellungnahme der Arge Bau (?) zu eben diesem Thema geben, angeblich mit dem Ergebnis, dass die Oberflächen von Altholz durchaus zulässig ist.
Kennt jemand dieses Protokoll?
Josef Grath