Das kann man aus der Ferne schlecht beantworten, weil wir die Genehmigungsgrundlage nicht kennen.
Unter der Voraussetzung, dass das Gebäude in GK 3 fällt, nach LBO behandelt wurde und es sich nicht um eine Brandwand handelt, reicht F30.
Wenn allerdings die Halle nach IndBauRL, Abschnitt 7, oder dort eine "Explosions- oder erhöhte Brandgefahr" besteht, kann auch die Anforderung F90 bestehen.
Gruß
C. Lammer