@Peter Frei: ... wenn wir alle einer Meinung wären, bräuchten wir dieses Forum nicht :-)
1.) Schauen wir und die Nutzungen in den Indusriegebäuden mit einem Bürotrakt einmal genauer an. In der Regel finde ich dort: Umkleideraum 2x, Dusche 2x, Pausenraum 2x, Diverse WCs, Meisterbüro, Chefbüro, Besprechungszimmer und noch 2-3 Büros (wenn es hoch kommt) für die technischen und kaufmännischen Mitarbeiter. Die von Bauämtern ( ... und einigen Kollegen) gern genutzte Interpretation das jedes Gebäude in dem sich ein Büro befindet automatisch ein "Verwaltungs- und Bürogebäude" ist halte ich nicht für haltbar.
2.)Zitat: "Die Sonderfälle wie Meisterbüros etc. werden ja genau zu diesem Zweck ausgenommen." Momentan finde ich nur einmal den Verweis auf das Meisterbüro und zwar unter "3.5 ...als Geschosse werden nicht angerechnet untergeordnete Räume innerhalb eines Raumes, ... wie z.B. Meisterbüros. " Ich denke, dies stellt eine zusätzliche Erleichterung für Meisterbüros dar; daraus aber abzuleiten das keine weiteren dienenden Nutzungen (wie z.B. Sanitär-, Büro- und Sozialräume) im Industriebau untergebracht sein dürfen ist m.E. nicht haltbar. Vielmehr wird durch die Erwähnung des Meisterbüros verdeutlicht, das nicht nur Produktions- und Lagerräume zum Industriebau zählen.
3.) ... an anderer Stelle in diesem Forum gibt es einen Verweis auf die "neue" IndBauRL dort soll der hier diskutierte Punkt dann auch geklärt sein (...ich bin gespannt!)
4.) Bezüglich der Anwendung der IndBauRL Abs. 7 sind wir absolut einer Meinung, der Charme der IndBauRL liegt gerade in der universell einsetzbaren Bemessung des Gebäudes nach Abs. 6. .
In den Erläuterungen heißt es hierzu "Bei Industriebauten mit geringer Brandlast ist das Verfahren nach Abschnitt 7 sinnvoll." Für mein Verständnis bedeutet dies, dass der Abs. 7 lediglich eingeführt wurde um ungebührliche Härten bei Gebäuden mit äußerst geringer Brandlast auszuschließen.
Meinen Auftraggebern würde ich immer zum Verfahren nach Abs. 6 raten, da dies eine einfache Umnutzung des Gebäudes ermöglicht;
Seien wir realistisch, welcher Bauherr denkt daran das seine Baugenehmigung erlöschen könnte, wenn er eine neue Maschine oder ein neuer Regak aufstellt.
Gruß aus Bremen
Piet