Die Bereitstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung ist Aufgabe der Gemeinde (siehe § 3 HBKG). Wie Sie dieser Aufgabe nachkommt, ist Ihre (der Gemeinde) Sache. Wenn also die Trinkwasserversorgung nicht ausreichend ist, muss Sie (die Gemeinde) die Löschwasserversorgung anderweitig sicherstellen.
Das DVGW-Arbeitsblatt übrigens ist eine Planungshilfe bei "Planung und dem Bau ausgewiesener Bebauungsgebiete".
Anderseits Frage ich mich, warum Sie den Nachweis für den Grundschutz überhaupt angefordert haben; den muss die Gemeinde ja eh bereitstellen.
Und Achtung, aus dem DVGW-Arbeitsblatt lässt sich kein Anpasungsverlangen ableiten; es ist daher "gefährlich", im Bestand die aktuellen Werten des DVGW 405 heranzuziehen.
Gruß
C. Lammer