Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
folgende Situation: München, GKL 5, Maisonette-Wohnung (150m?) im Mansardgeschoß und im Dachspitz, Denkmalschutz. Erschlossen wird der Bereich im Dachspitz durch eine interne Treppe. 1.RW aus dem Dachspitz über interne Treppe. 2.RW. aus dem Dachspitz "durch ein Bad" und dann über eine Notleiter ins normale Treppenhaus.
Zu meiner Frage: Bis dato sind die Aufenthaltsräume im Dachspitz nicht durch Trennwände getrennt, d.h. man kommt durch die interne Treppe nach oben und steht dann direkt im Aufenthaltsraum, der aus zwei offenen Bereichen besteht.
Darf man den Aufenthaltsraum durch eine GK-Wand mit Tür abtrennen? Und wenn ja, welche Anforderung F90/F30/0 müssen Wand und Türe haben?
Besten Dank im voraus.