Hallo Herr Vonhof,
ich sehe das inzwischen genau so. Das Thema Gebäude bzw. Gebäudeteil ist meiner Meinung nach unstrittig und dass es sich um ein Vordach handelt stand eh nicht zur Diskussion.
Meine Lösung würde wie folgt aussehen:
1. bei der Berechnung fliesst die Fläche der Überdachung voll mit ein um die Gebäudeklasse, Sonderbau und die Anwendung der IndBauRL festzustellen.
2. von der Ausführung wird es jedoch als überdachte Freianlage ausgeführt, wöfür ja nach Ziffer 2 IndBauRL "aufgrund eines geringeren Gefahrenrisikos im Einzelfall weitergehende Erleichterungen gestattet werden können". Siehe hierzu auch die Erläuterungen zur M-IndBauRL:
"Die Muster-Industriebaurichtlinie gilt zunächst für alle Industriebauten unabhängig von ihrer Größe bzw. Grundfläche. Sie nimmt jedoch die Industriebauten aus, für die aufgrund ihres Gefahrenpotentials und ihres
besonderen Zweckes (z. B. Witterungsschutz) die Anforderungen überzogen wären ..."
3. die Überdachung wird nichtbrennbar und wesentlich höher als die angrenzenden Gebäude ausgeführt, sodass 4-seitig ein ungehinderter Rauchabzug möglich ist.
4. fast alles was unter der Überdachung passiert, könnte auch ohne Überdachung passieren (Wärmestrahlung für angrenzende Gebäude). Die Verwendung als Produktions- oder Lagerfläche ist untersagt.
Gruss PF