Hallo JeSchoppi,
bei der Beurteilung kommt es auf die Frage an, welche Art der Nutzung vorliegt.
Eine Nutzung "Wohnen" liegt dann vor, wenn
- bauliche Abgeschlossenheit,
- eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit,
- selbständige Haushaltsführung,
- Rückzugsmöglichkeiten in die Privatsphäre und eine
- Freiwilligkeit der Haushaltsführung
vorliegen.
Liegen im Gegensatz dazu widersprechende Verpflichtungen vor, ist davon auszugehen, dass es sich um einenm Sonderbau handelt.
Im geschilderten Fall wäre m. E. die Frage zu klären, ob es sich bei den Bewohnern um Mieter handelt bzw. wer Betreiber der jeweiigen Einheiten und wie die "Untervermiertung" an die Bewohner geregelt ist.
Wenn die "Nutzung ist also unzweifelhaft Wohnen" ist, müsste dann nicht jedes Zimmer als Wohnung ausgebildet werden?
Ich würde das Gebäude aufgrund der erhöhten Personenzahl je Einheit und der damit verbundenen Problematik des 2. Rettungsweges erst einmal als Sonderbau ansehen.
Aus der Ferne ist es schwer "gute" Ratschläge zu geben, wenn man keine Pläne oder Baubeschreibungen hat. Daher nur ein paar Denkanstösse.
Ob man die Zimmer als "Zellen" ausbilden weiß ich nicht, wäre aber auch eine Möglichkeit.
Die Aufwertung des Treppenraums ist zwar sinnvoll, hilft aber bei der Betrachtung der Rettungswege, insbesondere des 2., nicht unbedingt weiter.
Die Heimrauchmelder sind auch sinnvoll, unterliegen aber keiner (regelmäßigen) Prüfordnung; was gerade bei der Art der Nutzung bei mir Zweifel nährt, ob diese im Verlauf der Zeit noch funktionstüchig sind.
Ich würde empfehlen, den Treppenraum (Umfassungsbauteile)in F30 auszubilden und die Türen zu den Einheiten in T30-RS; die RWA ist sinnvoll.
Ansatt der Heimrauchmelder würde ich ein Brandmeldeanlage, entsprechend den aaRdT, vorsehen mit der Auflage, diese der PrüfVO zu unterstellen.
Gruß
C. Lammer