?ausschließlich der Versorgung dieser Räume und Flure dienen? heißt, dass an den betreffenden Leitungsanlagen Geräte ("VErbraucher") angeschlossen sein müssen, die für die Funktion "Treppenraum" notwendig sind.
D.h. die "Videoüberwachung" ist aus meiner Sicht schon grenzwertig zu sehen, eindeutig wären zum Beispiel DECT-Antennen und WLAN-Spots, da diese nichts mit der Funktion zu tun haben.
Ziel der MLAR ist ja, wie in 3.1.1 beschrieben, die Nutzung der Rettungswegs im Brandfall ausreichend lang zu ermöglichen. Dies muss der Planer auch berücksichtigen.
Für die Brandmeldenlage zum Beispiel darf zwar der Loop für die Melder im Trepenraum durchgeführt werden; nicht jedoch die Kabel für die anderen Loops (Nebenbei bemerkt erscheint mir die von Ihnen beschriebene Ausführung nicht unbedingt normgerecht zu sein).
Im Zweifelsfall sollten Sie die Situation vor Ort mit dem Sachverständigen klären, der nachher im Rahmen der SPrüfV tätig wird.
Gruß
C. Lammer