hallo Hannes,
in den Zulassungen werden Sie nichts dazu finden;
im Prizip spricht nichts dagegen, wenn der Abstand der Türen ausriechend ist, damit die Funkton erhalten bleibt; aber hier liegt der Knackpunkt:
Sie bauen eine kleine Schleuse und dort entsteht bei geschlossener Schallschutztür und der Selbstschließung der T90-Tür ein enormer Überdruck zw. den Türen, der i.d.R. verhindert, dass die T90 ins Schloss fällt und einrastet; es müsste eine brandgeschützte Druckentlastung (Kernbohung mit Brandschutzklappe als Überduckklappe, elektrisch gesteuert mit Rauchmelder, oder ein Kanal irgendwo ins Freie, ...) geschaffen werden; diese ist dann meist eine Schallbrücke;
deshalb den Vorschalg von C. Lammer aufgreifen und Türe gegen eine T90/RS/Schallschutztür austauschen; die gibts in geeigneter Auswahl;
bitte keine eigenbasteleine auf oder an der Tür (anbringen von Schallschutzmatten o.ä.) bringt nur Änrger und die Zulassung kann futsch sein!
mfg
der Feuerteufel