Ich weiß jetzt nicht wie das in Hessen aussieht, aber gibt es dort ein Vorgabe im Baurecht für die öffentlichen Verkehrsflächen was die ?Bewegungsflächen? betrifft?
Damit wir auch vom gleichen Sprechen:
Aufstellflächen = Fläche für Hubrettungsfahrzeug
Bewegungsfläche = Fläche für andere Einsatzfahrzeuge (i.d.R. Löschfahrzeuge)
Wir regeln die Bewegungsflächen im Rahmen des Bebauungsplanes. Im späteren Verlauf reagieren wir auf Hinweise der Einsatzkräfte was dann tatsächlich dazu geführt hat, dass nachträglich eingeführte Parkflächen geändert oder auf Straßen zusätzliche Halteverbote ausgesprochen wurden.
Normalerweise sollte die zuständige Brandschutzdienststelle im Planungsverfahren angehört werden (Träger öffentlicher Belange).
Im Rahmen des Verfahrens verweisen wir allerdings auch auf die Vorgaben des Baurechts für private Flächen.
Zusätzlich erfolgt ein allgemeiner Hinweis bei der Zulässigkeit von Gebäuden mittlerer Höhe (Aufstellflächen) da es schon mal Probleme mit Planfestlegungen zur Gestaltung der Flächen am Gebäude gegeben hatte.
Danach werden Aufstellflächen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Evtl. reicht die Fläche im öffentlichen Verkehrsraum.
Evtl. sind zusätzliche Maßnahmen (z.B. Halteverbote) festzulegen.
Evtl. müssen Flächen auf dem eigenen Grundstück bereit gestellt werden.
In jedem Fall sollte man das nicht ohne die Brandschutzdienststelle machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Cordier