Hallo Herr Peters,
das "mittlere Geländeniveau" ist bei der Betrachtung der Grenze 8,0 m nicht relvant, sondern nur die jeweils tatsächliche Höhe.
Soll also der 2. Rettungsweg über tragbare Leitern sichergestellt werden, gelten für alle betreffenden Fenster jeweils die 8 m Brüstungshöhe über der Geländeoberfläche.
Die Geländeoberfläche ergibt sich aus
- der Festlegung im Bebaungsplan
oder
- wurde im Baugenehmigungsverfahren festgelegt.
Trifft dies beides nicht zu, gilt die natürliche Geländeoberfläche.
Die Anschüttung muss also im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt werden. D. h. die zuständigen Stellen müssen dem Ansinnen auch zustimmen.
Gruß
C. Lammer
P.S. Für eine Aufstellfläche ist´s mit ein "bisschen Erde hinschmeißen" nicht getan.