kann mir bitte jemand erklären, warum die Türe zwischen Lüftungszentrale und mit (Kabel-)Brandlasten behaftetem Flur
gem. Kommentar Lipp, Czepuck, Esser, Vogelsang statt T30 nun T90(!)-RS(!) sein muss?
Zu beliebigen Nichtaufenthalts-Nachbarräumen reicht T30.
Zum Flur in der Bauart eines notwendigen Flures (sind sie nicht schön, diese Formulierungen ;-) dto.
Und zum Treppenraum reicht eine T30-RS.
Aber zum brandlastbehafteten Technikraum-Flur muss es eine T90-RS sein...
Wer wird da vor wem geschützt?
Warum ist der Treppenraum unwichtiger als die Lüftungszentrale?
Und warum ist ein branlastbehafteter Flur gefährlicher als ein brandlastbehafteter Nachbarraum (hier T30 ausreichend).
Oder weist dieses Paralleluniversum MLüAR einfach noch zu viele logische Brüche auf, dass man nicht "verstehen" kann, sondern einfach "glauben" muss/soll (vielleicht ist es ja eine Religion und keine Richtlinie)?
Stefan Blümel