In meinem Fall geht es um eine Ballettschule, mit 4 Ausbildungsräumen.
Die gesammte Nutzungseinheit hat ca. 800qm.
Die Ausbildungsräume sind mit 2x 200qm und 2x 60qm.
Rettungswege führen für alle Räume über die selben notwendigen Flure und Treppen.
In der Betriebsbeschreibung wird die Personenzahl auf max 100Personen festgelegt.
Aus eigener Erfahrung ist diese für mich nicht nachvollziehbar aufgrund von Kindergruppen ab 6 Jahren, da ständig alle Räume besetzt sein sollen.
Im Grunde kann es mir egal sein, denn wenn mehr Personen da sind ist dies Sache des Betreibers.
Eine Grundsätzliche Gefahr besteht auch nicht da die Rettungswege für mehr als 200 Personen ausgelegt wurde.
Mein Problem war jetzt nur Ob ein solches Objekt als Schule oder Ausbildungseinrichtung angesehen wird, denn auf solche Objekte soll die SBau Vo NRW nicht in gänze angewendet werden.