Das Problem ist nicht nur im Bereich Brandschutz so. Z.B. als Tragwerksplaner wird das häufiger auch gefordert. Dort ist es aber so, dass die HOAI nur bis Leistungsphase 6 etwas angibt, Lph 7 und 8 sind daher nicht beinhaltet und zus. Leistungen nach Zeithonorar.
Bezüglich Brandschutz mache ich es so, dass ich meine Konzepterstellung genauer aufschlüssele in:
Konzepterstellung (hier sind die Besprechungen mit Amt und Planern immer mit dabei bis zur Genehmigung der Planung)
Ortstermine/Aufmaß
Falls ich selbst Pläne erstellen muss, d.h. keine Planvorlagen erhalten, ist das auch als zus. Leistung nach Aufwand oder Pauschale dabei.
Leistungen für Kontrollen, Konzeptanpassungen an Planänderungen, Baustellentermine, Abnahmen usw. sind damit immer nicht Teil des Angebots und daher immer gesondert zu vergüten.
Es macht daher Sinn, die Leistungen genauer und auch mit Ergebnis genauer zu definieren. Anders ist das Honorar immer zu wenig und man liefert Leistung ohne bezahlt zu werden.