Hallo Experten,
brauche mal dringend fachlichen Rat betr. Fluchtweglängenmessung in Tiefgaragen (Hessen).
Mein Planer hat mal eben seine Fahrbahn um 5 Parkplätze verrückt...
In Hessen heißt es ja ausdrücklich, dass in Lauflinie zu messen ist.
Nun entstehen in meinem Fall Situationen, in denen man von der Fahrbahn zwischen 2 Stellplätze zum nächstgelegenen Treppenraum flüchten muss, um die Fluchtweglänge einigermaßen einzuhalten.
Ist das in Hessen statthaft? ? Ich hab die GaVO bisher so ausgelegt, dass die Lauflinie über die Fahrbahn oder über Gänge zu messen ist. Aber das steht ja offensichlich so explizit nur in Bayern. Und im aktuellen Muster der Argebau aus 2008 steht ja sogar noch was von Luftlinie...! Jeder kocht also sein eigenes Süppchen...
Danke im Voraus für Infos.
MfG, Nadja Ludwig