Hallo zusammen,
eine Brandwand muss aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Das betrifft aber nur die Wand an sich, nicht das Dämmsystem. Man kann also eine Brandwand jederzeit auch mit brennbaren Baustoffen dämmen, sofern bei der Höhe des Gebäudes zulässig.
Man darf nur die brennbare Dämmung nicht über die Brandwand, also an den Seiten und dem Dach, hinwegführen.
Mir ist nicht bekannt, dass hier in den Länder-Bauordnungen unterschiede bestünden.
Gruß
Alexander Vonhof