Hallo Herr Müller,
für das Leid Ihrer Familie sind Sie selbst verantwortlich, als Arbeitgeber haben Sie nun mal auch Organisations - und Fürsorgepflichten für Dritte, nämlich den Beschäftigten und den Fremdfirmen.
Was für einen Sinn macht es, die anleitbaren Fenster im Feuerwehrplan und/oder außen am Gebäude zu kennzeichnen und innen nicht?
Ob einem im Gefahrenfall auf Anhieb wieder einfällt, welches der zahlreichen Fenster nun das "richtige" ist?
In Betrieben hat man es mit einer Vielzahl von Personengruppen zu tun. Neben der "dekorationsfreudigen" Sekretärin gibt es da noch Hausmeister, Wartungsfirmen, Instandhalter, Housekeeping und und und.
Ob die immer den Brandschutzplan in der Tasche haben? Denn dieses (eine!)Fenster darf ja nicht abgeschlossen, zugestellt, ... werden.
Da lehrt mich die Praxis etwas anderes.
Da ist es doch etwas einfacher, alle Mitarbeiter und Fremdfirmen mit international einheitlichen Zeichen zu unterweisen.
P.S. Und gerade wenn ich keine Kennzeichung habe, muss ich sofort unterweisen, oder sollen die Beschäftigten (und Dritte) das "Rettungsfenster" durch scharfes Hinsehen erahnen?
Gruß
C. Lammer