Liebe Kollegen,
Die Anordnung der Wohngruppe ist folgendermaßen:
T30/RS Tür vom Zwischenbau zu Bewohnerzimmern mit Flur-RSTür-Wohn-Ess-Bereich-RSTür-Bewohnerzimmer mit Flur-Außentreppe.
Durch das Bauordnungsamt wird verlangt das die Außentreppe mit einem Treppenraum eingehaust wird, da der notwendige Flur der Bewohnerzimmer an der Außentreppe über den Wohn-Ess-Bereich führt und damit unterbrochen wird.
Formaljuristisch bestimmt richtig.
Die Einhausung der Außentreppen wie Treppenraum notwendige Treppe aber ein riesiger Kostenfaktor.
Wie kann ich das BOA überzeugen das diese Einhausung entfällt.
Viele Grüße
Volker Gentsch