Zum Bauantrag werden für die "baubeschreibung" doch wohl überall Formblätter verwendet. Auf diesen ist für gewöhnlich vermerkt, dass sie für jedes Gebäude separat auszufüllen ist. klingt logisch dies auch für den BSN zu machen.
Hier:
die 3 mittleren sind baugleich, also 1 BSN der 3 fach ausgedruckt wird mit jeweiliger Hausnummer.
die eckbauten bis auf die galerie analog, aber mit den zusatzerläuterungen der galerie.
also defakto 1 Nachweis in 2 varianten aber schon separat zur verfügung stellen. die reihenhäuser können separat verkauft werden und jedem eigner steht ein solcher nachweis zu. die mir bekannten bauämter würden auch getrennt ausgewiesene BSN fordern.
werden änderungen an einem reihenhaus gemacht, dann würde nur dieser BSN betroffen sein.