Sehr geehrte Kollegen,
habe ein Verständnissproblem mit der
Tragenden Treppenkonstruktion,die für Gkl.3
fh oder nb gem. BayBO ausgeführt werden muß.
Jetzt war ich immer der Meinung hier muß,wenn eine
Stahltragkonstruktion zum Einsatz kommt,mit einem F30-Anstrich versehen werden,
da ja diese Treppe doch bei Feuerbeanspruchung zwar nicht brennbar aber doch allenfalls nur F0 ist.
Damit habe ich doch bei einer notwendigen Treppe keine Zeit zur ausreichenden Rettung.
Liege ich da so falsch,da im Brandschutzatlas Pkt.7.4 bzw.Bild 7-1 direkt die Stahltreppe hierfür als zulässig, da ja nichtbrennbar also zulässig ist.
Stahl ist nicht brennbar- klar, aber er hat keine Brandbeständigkeit,also versagt er bei Feuerbeanspruchung.
Es handelt sich hier speziell um ein 2-geschossiges Bürogebäude in Bayern (GKl.3) mit
zwei durchgehenden notwendige Treppenräumen und zwei Stahlkonstruktionstreppen mit Fliesenbelag einer davon ist ein innenliegender TR, jeweils 1. bzw 2.RW ,zusätzlich ist eine anleiterbare Stelle als 2.RW vorhanden.
Wände,Türen und Entrauchung alles nach BO ausgelegt.
Solange kein Brand im TR ausbricht funktioniert ja eine Strahltreppe,aber wenn, sollte dann nicht eine Treppe mindestens 30 Min. zur sicheren Rettung noch vorhanden sein.
Bin auf ihre Meinungen gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
U.Schulz