Hallo liebe Brandschützer,
besonders diejenigen, die auch prüfen -
wie würdet Ihr es prinzipiell handhaben:
ich habe hier einen Industrie-Neubau, Nachweis nach Abschnitt 6, mit BMA, zul. Brandabschnittsgröße 2700 m?,
geplant und als Abweichung ausgewiesen ist der Brandabschnitt mit 2885 m?. Die Produktion ist auch nicht brandlastarm (Papier, Pappe verarbeitet).
Als Kompensation hätte ich nur den Punkt - geplante OK Lagergut ca. 6,5m, bei zulässig 7,5 m.
Ein Auge zudrücken?
Ist m.E. eigentlich keine geringfügige Überschreitung mehr...
Danke für Meinungen.
Michael Koeppen
P.S.: achso, ja, natürlich ist der Bau vorangeschritten, Baugrund schwierig, Fundamente angefangen, und extra Brandwand geht gar nicht, wie das so ist.................