GaStellV (Bayern) definiert die Nutzfläche einer Garage als die Summe aller Flächen der Einstellplätze und der Verkehrsflächen.
Ein Einstellplatz ist wiederum die Fläche, die dem Abstellen eines Kfz in der Garage dient.
Zu den Nicht-Verkehrsflächen, den Rampen etc. findet sich div. erläuternde Literatur.
Aber zu Doppelparkern finde ich nichts Belastbares.
Ist hier die Einstellfläche 2-fach anzusetzen?
Dass es in der Praxis mal so und mal anders gehandhabt wird ist mir bekannt, aber wie ist´s richtig?
Wie zu vermuten war, geht´s mal wieder um die Abgrenzung Mittel- zu Großgarage...
Stefan Blümel