hallo mh-ing,
Sie haben Recht, es gibt da (leider) keine Vorschriften, wer was einbauen darf; das ist politisch auch nicht gewollt; es gab schon mal Ansätze der Industrie, dies zu fordern, die wurden aber wegen "unzulässigen Einschränkungen des Wettbewerbs" politisch verworfen; anders ist es beispielsweise in den Benelux-Ländern; dort gibt es solche Forderugen;
Einschränkungen gibt es bei kombinierten Elementen in Verbidnung mit Glas-Seitenteilen, da die Verglasungen vor Ort, nur durch vom Hersteller geschultem Personal ausgführt werden darf (steht so in der Zulassung);
Nun könnte es im Einzelfall sein, dass der eine oder andere Hersteller die Qulifikation über den Umweg "Zulassung" dort mit reingebracht hätte; das müsste nachgeprüft werden, kann ich mir aber nicht vorstellen; das DIBt hatte bisher solche Ansätze immer abgelehnt; mit ist auch keiner bekannt (aber ich weiß auch nicht alles!);
für die Wartung von Feuerschutztüren sollte die Person eine Sachkunde vorweisen können, ist aber gesetzlich auch nicht gefordert;
anders bei Feststellanlagen oder elektrischen Verriegelungen an Rauch- und Feuerschutzabschlüssen, dort gibt es die Forderung der nachgewiesenen Sachkunde;
wichtig für Sie als Bauleiter ist die Übereinstimmungserklärung über den sach-, und fach- und zulassungsgerechten Einbau durch den Monteur; die müssen Sie sich geben lassen (das Fehlen ist ein Mangel bei der Abnahme und als solcher zu dokumentieren!!!!)
mfg
der Feuerteufel