Hi,
in einem Baumarkt führen die Rettungswege über Ausgänge ins Freie zu den "Freigehegen".
Jetzt ist aber der überdachte und allseitig offene Bereich längs zum Markt angeordnet und eingezäunt, so dass flüchtende Personen erstmal längs zum Gebäude (ca. 35 m) flüchten müssen, ehe Sie zu einer Tür in der Freianlage gelangen, die zum öffentlichen Gelände führt.
Frage:
Gibt es hier auch vorgeschriebene Rettungsweglängen?
25 m bis zum nächsten Ausgang ins Freie können ja so interpretiert werden, dass das Wort "Freie" als öffentliche Verkehrsfläche gedeudet wird.
Sind ggf. längere Rettungswege zulässig (35 m), wiel im Freien der Rauch abziehen kann trotz Wetterschutzdach?
Also 25 m aus dem Gebäude + 25 m (35 m) von der Freifläche öffentlichen Verkehrsfläche.
Muss hier ebenfalls ein Hauptgang angeordnet werden?
Gruß Frank