Hallo,
ich betrachte zur zeit ein townhouse in desse EG eine kleingarage geplant ist.
Das gebäude ist GK 5, Der Hauseingang führt direkt in die garage und dann zur notwendigen Treppen, die zu dem nicht in einem notwendigen Treppenraum liegt, da es sich um nur eine NE (Wohnung) handelt.
Das Gebäude ist beidseitig eingebaut ich brauche als eine äußere Brandwand, jedoch steht in der BauO Bln drin, dass die Brandwand § 1-9 nicht gelten für eingeschossige Kleingaragen. Das würde ja bedeuten das ich im EG keine BW benötige?!!?
wobei sich mir die frage stellt, ob es sich überhaupt um eine eingeschossige Garage handelt, weil ja darüber denn noch paar geschosse kommen (Wohnung).
Auf jedenfall machst mich sehr stutzig.
Auch den Zugang zur Wohnung, der nur durch die Garage führt, finde ich fragwürdig, kann aber auch hierzu nix in der Garagenverordnung oder der BauO finden.
ich hoffe ihr habt nen Rat für mich.
Danke dafür schon mal im vorraus.
Beste Grüße
Nick