Hallo zusammen,
folgender Text steht in der EN 14637 (Seite 31 / A.2):?An Türen von Räumen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann, sollten Feststellanlagen nur verwendet werden, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden. Gaswarnanlage und Feststellanlage müssen elektrisch miteinander verbunden sein. Elemente, Bauteile und Verbindungskabel von Feststellanlagen, die in diesen Räumen installiert werden, müssen eigensicher sein.?
Jetzt meine Frage. Brauch ich für einen Ex-Raum eine Gaswarnanlage, wenn dort eine 10-fache Luftwechselrate ist?
Bei Ausfall der Lüftung werden sämtliche Gerätschaften in diesem Raum über eine definierte Abschaltmatrix ausgeschaltet.
Falls also eine Atmosphäre entsteht, die explosionsfähig wäre, würde diese von der Lüftung abgesaugt. Bei Ausfall der Lüftung würde die Tür automatisch zufallen.
Brauch ich diesen Gaswarner??
Gruß aus Sachsen