Früher stand in der Bauordnung in etwa >>
Ist die oberste Decke zugleich das Dach, so gelten die Absaätze 1-x nicht.
Jetzt heißt es >> Anforderung an Decken zwischen Geschossen.
Das Dach kann wegfliegen, aber die tragenden und aussteifenden Wände müssen stehen bleiben. Kann z.B. das F0-Dach nicht zur Gebäudeaussteifung dienen, werden die Wände z.B. mit Kragstützen, Ringanker, Rahmen gehalten.
Erich Sauter