Gibt es für eine freistehende Kleingarage an der Grundstückgrenze Anforderungen an den Brandschutz (Brandwand,etc.)?
Die Anforderungen der HBO gemäß § 6 (Abstandsflächen) Pkt.10 werden eingehalten. Die Länge ist kleiner 15 m, die Höhe kleiner 3 m und die Fläche kleiner 25 m?.
Im § 27 HBO steht nur, dass Nebengebäude bis 50 m? und offene Garagen bis 100 m? ohne Brandwände ausgeführt werden dürfen. Garagen, bzw. Kleingaragen werden nicht aufgeführt.
Wenn man sich die freistehenden Grenzgaragen in den Neubaugebieten anschaut, haben diese mit Sicherheit keine Brandwand. Ich suche jedoch nach einer rechtlichen Grundlage für die Ausführung.