Wort wörtlich denke ich ist das niergendwo festgehalten.
Aber wenn man die MBO anschaut
Musterbauordnung der ARGE Bau:
In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Absatz 3 Satz 3 müssen
1. Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben,
3. Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.
Wird klar, dass der Treppenraum absolut brandlastfrei zu gestalten ist. Er eignet sich nicht für die Lagerung von Gegenständen jeglicher Art. Insbesondere der gerne als Stauraum genutzte Bereich unter der Kellertreppe ist nicht zu Lagerzwecken zu missbrauchen.