Danke für die Antworten.
Das Grundstück wurde nicht nachträglich geteilt. Die Außenwand steht schon seit dem Mittelalter auf der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude ist weniger als 2,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Das denkmalgeschützte Gebäude wird einer Nutzungsänderung unterzogen. Es sollen also die neuen Brandschutzvorschriften gelten. Außenwand als Brandwand ausgebildet, jedoch zwei Fenster vorhanden, die aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten bleiben sollen. Wie löst man das?