für mich ist ein Brandschutznachweis ein bautechnischer Nachweis zum Bauantrag und keine Leitfaden zum Leben im Allgemeinen.
Neben den bauordnungsrechtlichen Regelungen (die man natürlich im Brandschutznachweis abhandelt) gibt´s sonstige Betriebs- und Verhaltensvorschriften, von deren Einhaltung man weitgehend ausgehen darf.
Beispiel: die GaStellV macht mittlerweile keine Unterschiede mehr zwischen benzin-/dieselbetriebenen Fahrzeugen und solchen mit Gasbetrieb. Bauordnungsrechtlich keine Unterscheidung mehr notwendig.
Trotzdem mag in der einen oder anderen Betriebsanleitung entspr. Fahrzeuge stehen, dass sie nicht in geschlossenen unterirdischen Garagen betrieben werden dürfen o.ä.
Das ist aber dann nicht mehr Thema des Brandschutznachweises.
Aber ich weiß, insbesonderfe auf Seiten der Feuerwehren wünschen sich manche eine allumfassende Gefahrenabwehr und Berücksichtigung selbst des Falles, dass Asterix der Himmel auf den Kopf fallen könnte...
Stefan Blümel