hallo,
würden die Hessen anständig bauen und sich an die Technischen Baubestimmungen halten, könnte Herr Schächer glücklich und zufrieden sein:
denn, wenn die DIN 4109 (Schallschutz) beachtet würde, müssten Wohnungseingangstüren auch Schallschutztüren sein und die sind mind. vollwandig und mit 4-seiteiger Dichtung; ob dann die Selbstschließung noch zusätzlichen Vorteil und Sicherheit bringt (WE-Türen sind i.d.R. geschlossen), oder die Selbstschließung als Hindernis empfunden und ausgehängt wird, wäre eine zusätzliche Frage;
schön wäre es, wenn es wenigsten Schallschutztüren sind!
somit verursacht der Brandschutz keine zusätzlichen Kosten, wenn der die "Vollwandige" fordert (sollte Herrn Kollege Schächer ein zusätzliches Argument bei den Baurechtsverhandlungen sein!) und der Brandschützer ist nicht schon wieder der Kostentreiber!
in diesem Sinne!
der Feuerteufel