Formal ist ein im privaten Auftrag tätiger Prüfsachverständiger nicht an interne Weisungen der Bauaufsichten gebunden. Wenn er hoheitlich tätig ist schon. Aber die Bauaufsicht, die das Bauvorhaben genehmigt und nachher freigibt (Fertigmeldung zur Freigabe) muß die Weisungen beachten. Man läßt als Prüfsachverständiger dann die Bauaufsicht in eine Falle tappen - das sollte man tunlichst vermeiden.
Wenn es "Kleinkram" ist, kann man sicher großzügiger sein als bei grundsätzlichen oder wesentlichen oder gefährlichen Anforderungen.
Man muß das Ziel vor Augen haben, für s i c h e r e Bauwerke einzutreten. Und darn seine persönlichen Entscheidungen unter Beachtung aller Gesetze und Verordnungen und "Würdigung" der Erlasse treffen.
mfg Franz Schächer, PrüfSV Hessen