Hallo Zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zu Verkaufsstätten.
Nehmen wir mal einen Baumarkt als Beispiel.
Wir haben
1. den Normalen Baufachmarkt mit 1400qm
2. Warmhalle (Garten) 300qm
3. Kalthalle (Garten) 200qm
alles unzweifelhaft Verkaufsfläche.
Dann kommen wir zu dem Bereich der Probleme macht:
1. Überdachter Bereich Gartenbaustoffe 200qm
2. Baumschule 200qm
wie würdet ihr diesen Bereich sehen?
Der Bereich ist kein komplett umbauter Raum.
Der Bereich Gartenbaustoffe ist Überdacht und hat eine Wand allerdings einen Zaun als Begrenzung.
Gilt das als Raum?
Unzweifelhalt ist der außen Bereich für Warenverkauf, Warenpräsentation und Kundenverkehr.
Aber wird dieser Bereich zu der Verkaufsfläche hinzugerechnet, wenn es um die Anwendungspflicht der SBauVO geht oder nicht?