Sehr geehrte Kollegen,
solche konkreten Vorschriften gibt es in Berlin nicht.
Seitdem in Berlin Ende 2005 fast vollständig die MBO 2002 übernommen wurde, sind sämtliche Sonderbauvorschriften außer Kraft gesetzt worden. Das heißt, in Berlin gibt es keine geregelten Sonderbauten und was nicht Teil der eingeführten technischen Baubestimmungen ist (MLAR etc), muss daher auch nicht zwingend angewendet werden. Es wird hilfsweise auf die Muster-Vorschriften der ARGE-Bau verwiesen, deren Einhaltung aber auch keine Pflicht darstellt. Das Brandschutzkonzept ist schutzzielorientiert aufzustellen. Sich dabei an Richtlinien oder Handlungsempfehlungen aus anderen Bundesländern zu halten kann (aber muss nicht) hilfereich sein.
Einzig die Betriebsvorschriften für Sonderbauten sind teils geregelt und aus den Sonderbauvorschriften herausgelöst. Diese finde sich dann in den BetrV auf der Internetseite des Senats.
Meines Erachtens ist Hessen mit seinen Handlungsempfehlungen recht weit und die Speerspritze der Bewegung (bitte die Hessen vor, stimmt das, was ich sage?)
In Berlin wird - wie in anderen Bundesländern wahrscheinlich auch - heiß diskutiert, wie mit betreutem Wohnen umgegangen werden kann. Meiner Ansicht nach herrscht im Moment die Meinung vor, dass kleine Einheiten (bis ca. 6 Personen) schlicht wie Wohnungen behandelt werden dürfen, weil höhere Anforderungen nicht gestellt werden können, da sich ja in Wohnungen auch vergleichsweise sehr gebrechliche Personen aufhalten können, ohne das besondere Anforderungen gestellt werden.
Ob das im Einzelfall gerechtfertigt ist (Wie ist der Pflegegrad? Wie werden die Menschen betreut? Können sich die Menschen noch selbst retten? Können sie darüber entscheiden, ob sie sich in die Pflegeinrichtung begeben wollen?), muss jeder individuell prüfen. Meines Erachtens muss man hier als Brandschützer auch den Betreiber in die Verantwortung nehmen, nur solche Personen in wohnungsähnlichen Gemeinschaften unterzubringen, die (über Geräte der Feuerwehr) auch noch gerettet werden können. Mehrere Bettlägerige wären da bestimmt fehl am Platze. Am besten ist es, frühzeitig die Richtung (Umsetzung der Schutzziele) mit dem Prüfingenieur abzustimmen.
Beste Grüße aus Berlin
Mauruschat