Hallo,
gem. Zulassungen diverser Mörtelschotts dürfen Kabelbündel bis d= 100 mm durch die Mörtelschotts durchgeführt werden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Komentar zur MLAR von Lippe/Wesche/Rosenwirth, zur Leitungsdurchführung bei feuerhemmenden Wänden, spricht ebenfalls von Kabelbündeln bis 100 mm Stärke.
Woher kommen die 100mm ?
Kann ich etwa Kabelbündel bis 100mm, als einzelne Kabel betrachten und unter Einhaltung der enspr. Bedingungen der M-LAR, durch feuerbeständige Decken und Wände führen.
J.Peters