Es gab in NRW mal eine Bezirksregierung die das Ministerium gefragt hat ob es Absicht gewesen ist, die Beteiligung der Feuerwehren bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes außen vorzulassen.
Bezogen hat sich das auf die Feststellung, dass beim Bau von Gebäuden mittlerer Höhe plötzlich keine Sachverständigenbescheinigungen, bei welcher nach § 16 SV-VO-NRW bei der Erstellung die Feuerwehr hinsichtlich des abwehrenden Brandschutzes zu beteiligen ist, mehr beigefügte wurden sondern statt dessen Brandschutzkonzepte, welche von den Bauaufsichten vielerorts gleichermaßen akzeptiert werden aber bei der Erstellung eine Brandschutzdienststelle nicht "vorher" gehört wird.
Vielleicht mal die zuständige Brandschutzdienststelle fragen welcher Meinung sie ist, sich das von ihr schriftlich geben lassen und wenn man mit der Antwort leben kann dies ins Konzept einarbeiten und die Aussage der Brandschutzdienststelle beifügen.
Wenn scheinbar überzogene Forderung sich das mal erklären lassen und ggf. dagegen argumentieren. Dann hilft die Erfahrung von abwehrenden Brandschützern die auch in diesem Forum mitwirken (siehe auch die Antworten zur Frage Löschwasserversorgung für ein Krankenhaus). Aber dafür müsste man dann schon etwas mehr über das Objekt wissen.
Gruß
Wolfgang Cordier