der Beruf scheint ja relativ neu zu sein und ich habe bislang keine Stelle gefunden wo man eine Übersicht der Kompetenzen vergleichen kann. Ähnlich unklar ist die für eine Bauleitung
oder gar (Brandschutz)Fachbauleitung erforderliche Ausbildung. Die Anfrage meines Bauunternehmers (Bau-Hauptgewerbe, macht fast nur Brandschutzertüchtigungen in der Industrie) diesbezüglich bei der Handwerkskammer war eine Fehlanzeige.
Angefangen von einem Nachmittag bei Hilti der mit
Freibier und einer hübschen Urkunde endet, daß man
jetzt mit Hilti Produkten Kabeldurchgänge abdichten darf
ist bereits hier nicht klar, ob man das braucht oder ob
man das auch als Elektromeister machen darf.
Inbetriebnahmen und Instandhaltung scheint noch etwas ganz anderes zu sein und da gibts ja eine DIN dafür.
Dann geht es weiter beim Einbau von Brandschutztüren.
T30 darf jeder Trockenbauer einbauen wenn er die Anleitung beachtet. Bei RS Türen braucht man einen Lehrgang beim Hersteller aber bei T30-RS nicht (?)
Von EIPOS gibt es einen einsemestrigen Lehrgang zum
"Fachplaner für Brandschutz" aber auch ein längeres Master Studium mit Präsenzwochen. Was der Unterschied in den späteren Kompetenzen ist, wird kaum klar. In NRW scheint es halbwegs geregelt, daß man mit Bauvorlagenberechtigung das Konzept bis zur Gebäudeklasse 3 erstellen darf. Darüber hinaus muß man irgendwas nachweisen und ein Konzept wird nochmal geprüft wie beim Prüfstatiker.
Letztendlich geht es natürlich noch weiter darum, wer überhaupt eine verbindliche Aussage bezüglich Brandschutzfragen treffen kann wenn die Bauaufsicht kurz vor der Rente steht und sich nochmal mit Nutzungsuntersagungen wichtig machen will. Vor Gericht zugelassene Gutachter sind nach Landesrecht irgenwo in einer Liste eingetragen. Wie ist das in BW?
Unsere LBO trägt weiter zur Klarheit bei wer welche Scheine braucht wenn es um so nebensächliche Dinge wie Brandschutz geht:
§44 Abs3 Der Unternehmer und die Fachkräfte haben auf Verlangen der Behörde ... nachzuweisen, dass sie geeignet sind...
oder noch schlimmer:
§45 hat der Bauleiter nicht die ... erforderliche Sachkunde, hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen.
Woher soll aber ein Bauherr wissen, welcher Fachbauleiter geeinet ist wenn es keinen verbindlichen Schein dafür gibt ?