Stimmt!
Den Argumentationsansatz von unserem Herrn Schächer finde ich eigentlich ziemlich gut: Ich erkläre meinem Bauherrn, dass er wegen der Schallschutzvorkehrungen ohnehin in jedes Zimmer ein Kabel für die Alarmierung legen muss - und schlage im daher vor, in jedem Zimmer statt einem Signalgeber gleich einen Rauchwarnmelder (mit den Worten von Hr. Schächer: "riecht und schreit"!) vorzusehen.
Ich erkläre ihm, dass er das gemäß Sonderbauvorschrift nicht tun muss - aber weise ihn zugleich auf drei Dinge hin:
1. Die fehlende Sinnhaftigkeit in der Sonderbauvorschrift,
2. Die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Gästen,
3. Das vernünftige Sicherheitsniveau, mit dem man auch nach außen hin werben kann.
Auf diesem Weg bin ich meiner umfassenen Beratungspflicht nachgekommen (laufe also nicht Gefahr, wegen positiver Vertragsverletzung vor den Kadi gezerrt zu werden) und bekommte trotzdem ein Hotel mit einem guten Sicherheitsniveau!
Und alle schlafen in Zukunft besser: Der Gast, der Bauherr und auch sein Brandschutzplaner! :-)