Sehr geehrte Kollegen,
Ein Mietshaus, GK 4, je Etage 4 NE (Wohnung), soweit alles i.O, die Wohnungen im EG haben eine Verbindung (Treppe) zu Ihren Räumen im KG. Urspünglich nur Hobby und Abstell, nun Nutzungsänderung zu Aufenthaltsräumen.
Jetzt stellt sich die Frage nach gesicherten RW aus dem KG. Der 1.RW geht über die Treppe ins EG und von dort weiter -- ist OK. Der 2. könnte durch die vorhandenen Kellerfenster und Lichtschächte (Brüstungshöhe und Lichte Weite wäre ok) unter zu Hilfenahme der Geräte der Feuerwehr erfolgen.
Nun hab ich im Keller aber auch einen Flur über den aus jeder Kellerwohneinheit der notwendige Treppenraum erreicht werden kann. Ist meiner Meinung nach allemal besser als sich aus dem Fenster ziehen zu lassen.
Und hier weiß ich nicht ob ich einen Denkfehler habe: Wird der Flur auch wenn ich "nur" den 2. RW darüber führe automatisch zum notwendigen Flur (... über den Rettungswege aus Aufenthaltsräumen ins Freie oder in Notwendigen Treppenraum usw...) oder gilt das nur für den 1. baulichen RW.
Mein Flur erfüllt nämlich die Anforderungen an einen notwendige nicht, und außer den Wohnräumen, die wie gesagt auch durch die Fenster könnten) gibt es im Keller keine weiteren Aufenthaltsräume.
Ich möchte vermeiden, dass der Flur formell zum notwendigen Flur wird, da hier noch offen Kellerboxen dran liegen, würde aber gern den Weg durch den Keller als 2.RW haben ohne einen notwendigen Flur schaffen zu müssen. Vom Szenario her brennt es ja erst mal immer nur auf einer Etage. Also wenn im Keller was passiert, gehts durch das EG. Wenn oben im EG was ist gehts durch den Keller, oder mach ich mir das hier zu leicht? Wie kann man hier argumentieren?
Ich freue mich auf Ihre Meinungen.
mfg
A.Wallisch