Ich kenne das Urteil nicht, denke aber, dass man grundsätzlich differnzieren sollte.
Habe ich den freistehenden eingeschossigen Supermarkt, dann ist es ja mittlerweile üblich (Umweltschutz mal aussen vor gelassen), diesen kontrolliert abbrennen zu lassen.
Personenschutz wird ja allgemein über ausreichende Rettugswege und ggf. Brandfrüherkennung sichergestellt. Immer davon ausgehend, dass keiner zurückgeblieben ist. Anscheinend wird aber auch das als allgemeines Lebebsrisiko akzeptiert.
Habe ich aber den Supermarkt im EG eines mehrgeschossigen Gebäudes ist aus meiner Sicht der wirksame Löschangriff schon zu beachten. Dabei wird sich keiner um den Feuerwiderstand der Bauteile streiten, aber die erforderliche Entrauchung für den wirksamen Löschangriff wird dann immer wieder weggeschoben mit der Begründung, dass steht ja nirgendwo. Da bleibt einer Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle oftmals gar nichts anderes übrig als mit dem wirksamen Löschangriff zu argumentieren.
Ich finde es aber auch ein wenig Schade, dass man auf der einen Seite immer wieder mal auf die Unzulänglichkeiten der Bauvorschriften hinweist (Wiedersprüchlichkeiten oder Meinungen über unsinnige Vorgaben), sich dann aber darauf beruft wenn man mal etwas nicht machen möchte bzw. etwas lassen will mit dem Argument das es nirgendwo steht, gleiches aber der Gegenseite nicht zugesteht.
Wir sollten hier mehr miteinander arbeiten und das was hier im Forum immer wieder geschieht, nämlich konstruktiove Kritik und Diskussion, auch draussen leben.
Also verzeiht mir, wenn ich hier und da schon mal auf den Aspekt des wirksamen Löschangriffs verweise. Aber letzten Endes steht der auch im Baurecht als zu erfüllende Vorgabe. Aus meiner Sicht aber gerne mit Augenmaß (siehe oben und z.B. bei der Bemessung der Entrauchung ;-))
Gruß
Wolfgang Cordier