Geehrte Kollegen,
ich frage mich, ob die Diskussion nicht etwas zu formal ist. Richtig: wenn ich eine geregelte F30-Decke bauen will, dann muss ich mich streng an die DIN 4102-4 halten. Aber: Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es doch um einen Albau mit vermutlich bestehenden Holzbalkendecken. Haben denn die Decken keinen Bestandsschutz? Und wenn nicht: Sollen diese nach DIN 4102-4 ertüchtigt werden? (Wenn ja, warum eigentlich? es gibt doch die Untersuchungen aus Braunschweig zum Feuerwiderstand von Bestands-Holzbalkendecken ...!?)
Und wenn sie ertüchtigt werden müssen:
Erfüllen Sie denn auch alle anderen Anforderungen an Holzbalkendecken nach DIN 4102-4 (Abstandsregeln, Bauteilquerschnitte, Holzgüte etc.?)
In der Regel kann ich doch die Bestandsdecke ohnehin nur "in Anlehnung" beurteilen und "in Anlehnung" an DIN 4102-4 ertüchtigen. Und wenn wir eh nur "in Anlehnung" ertüchtigen, dann kann man doch auch den oberen Abschluss in Anlehnung ausführen, also überlegen, was zu der nach DIN verlangten Bauweise gleichwertig wäre. Das ist eben alles nur mit meinem Gegenüber, dem Prüfer, ordentlich abzustimmen und in den Brandschutznachweis aufzunehmen.
Gruss, Mauruschat