Hallo Marke,
ich wollte ja nichts mehr dazu schreiben; aber bei dem Durcheinander, der da wieder produziert / publiziert wurde, muss ich es noch einmal tun;
also Freilauftürschließer sind Feststellanlagen - darüber besteht ja Einigkeit;
Feststellanlage benötigen eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) und kein AbP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) - sollten wir uns auch einig sein;
Freilauftürschließer müssen nicht zwangsläufig einen Sturzmelder haben, wenn sie dafür mit mind. 2 Deckenmeldern, autarke Bestandteile des "Systems Feststellanlage", ausgerüstet sind;
Feststellanlagen nach "alter" Zulassung (neu: Bauart 1) müssen autark gesteuert werden; eine ZUSÄTZLICHE Ansteuerung über BMA oder Zentralschalter ist ZUSÄTZLICH immer schon möglich gewesen;
Zitat aus der DIN 14677:
"ANMERKUNG Das DIBt definiert Feststellanlagen wie folgt: System, bestehend aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen und beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Alarmes, einer Störung oder durch Handauslösung offen stehende Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse selbsttätig durch die Schließmittel zu schließen."
mit der "neuen" DIN EN 14637 : 2008-01 (Wartungs-DIN 14677) ist eine Bauart 2 möglich, bei der die Ansteuerung in eine BMA integriert werden kann,
Auszug aus DIN 14677 (- die man haben und kaufen sollte);
"3.7
Feststellanlage Bauart 1
Feststellanlage, deren Auslösevorrichtung ausschließlich Bestandteil der Feststellanlage ist
ANMERKUNG 1 Erläuterungen siehe Bild A.1.
ANMERKUNG 2 Die Feststellanlage der Bauart 1 kann zusätzlich durch ein Steuersignal von der Brandmeldeanlage ausgelöst werden.
3.8
Feststellanlage Bauart 2
Feststellanlage, deren Auslösevorrichtung Bestandteil der Feststellanlage und außerdem Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist"
Fazit: es kann also sein, dass Sie eine Feststellanlage nach Bauart 2 vorfinden und deshalb kein Sturzmelder da ist. Es kann aber auch sein, dass Sie eine FSA nach Bauart 1 vorfinden und statt dem Sturzmelder, der ggf. nicht vorschriftsmäßig montiert werden kann, da die Durchströmung nicht sichergestellt ist, dann 2 Deckenmelder vorfinden.
Wichtig ist, es muss die Zulassung (AbZ) her und dann muss nachgeschaut werden, wie es sein soll.
wuhh, soviel Text - und da soll sich noch eine S.. auskennen!?
Ich hoffe, das gelingt Ihnen, trotz der irren Jahreszeit - die ist ja übermorgen wieder vorbei! - Der Irrsinn der Normung leider nicht!
mfg
der Feuerteufel