ich werde es so machen...
5 % wärmeabzug und 2 % rauchabzug...
und dürfen darf man... denn das bauamt ist hier dankbar für eine entscheidung, da scheinbar ratlos oder überfordert ;-)
aber... gelten gebäude mit nur 300 qm nicht als regelbauten nach BayBO ???
"...
Die Richtlinie gilt für Industriebauten, die Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 Bayer. Bauordnung (BayBO) sind (Gebäude mit mehr als 1 600 m2 Fläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung). Die Richtlinie stellt sowohl weitergehendere als auch geringere Anforderungen im Sinne des Art. 54 Abs. 3 BayBO an Industriebauten; im Übrigen bleiben die Anforderungen der BayBO unberührt.
Für Industriebauten, die keine Sonderbauten sind, kann die Richtlinie bei der Entscheidung über Abweichungen nach Art. 63 Abs. 1 BayBO von den
entsprechenden Vorschriften der BayBO herangezogen werden; sie ist dann
insgesamt anzuwenden.
..."
für mich ist indbau auch am sinnvollsten...
f30 als mittelgarage halte ich hier - bei einer freistehenden halle mit ca: 15 x 21 m ; fast 5 m traufhöhe und 20° dachneigung - für leicht übertrieben...
dann schon eehr regelbau Gkl. 1 "fast ohne" anforderungen...
gruss aus franken