Geehrte Kollegen,
eine interessante Frage, auf die ich eigentlich gern mal eine Antwort der obersten Bauaufsicht hätte. Denn für die Bauart "Trennwand bis unter die Dachhaut" gibt es meines Erachtens keine vernünftige Lösung mit Verwendbarkeitsnachweis. Die Details aus dem Brandschutzatlas sind zwar gut gemeint, aber höchsten bei einem unbeheizten Nebengebäude anzuwenden. Denn dort wird die Wärmedämmung des Daches gänzlich ignoriert (zumindest bei dem Stand, den ich kenne). Und wenn ich dem Bauherrn und meiner Versicherung einen kapitalen Schaden wegen Tauwasser an der Kältebrücke ersparen möchte, dann muss die F-Wand unterhalb der Wärmedämmung enden.
Dann aber habe ich zwei Probleme:
1. Die Wand endet im "Nirwana" und ist dann mutmaßlich nicht nach Einbaubedingungen des Verwendbarkeitsnachweises verbaut (kein Anschluss an raumabschließendes Bauteil oben) und
2. Die Resthöhe des Dachaufbaus muss ich mit einem Dämmstoff ausführen, der von unten nach oben den erforderlichen Wärmeschutz bietet und von links nach rechts und umgekehrt als F-30/60/90-Bauteil zugelassen ist.
Einen solchen Baustoff kenne ich ehrlich gesagt nicht. Vielleicht, das habe ich noch nicht zu Ende geprüft, ist es mit bestimmten Porenbeton- oder Blähton-Bauteilen, die Wärme- und Brandschutzanforderungen genügen, möglich. Aber die bringen den Wärmeschutz idR auch nur als Wandbauteil und nicht als Decken/Dach-Bauteil (also in der anderen, bei uns nötigen Bauteilachse). Und auch deren F-Nachweis beinhaltet bestimmt den Anschluss an ein raumabschießendes Bauteil, welches die "Dachhaut" nicht ist!
Also kann man nur zwei Lösungswege wählen:
1. Entweder die Decke oder das Dach wird tragend und raumabschließend mit Feuerwiderstand ausgeführt. Das ist zwar formal richtig aber aufwendig und teuer und die Bauherren wollen das regelmäßig nicht bezahlen.
2. Oder: Man findet eine schutzzielorientierte Lösung, also einen dichten Anschluss an das Dach mit dichter Verstopfung mit MiWo, einer Trennung der Dachkonstruktion (inkl. Lattung/Schalung) an der Trennwand und einer mechanischen Sicherung der MiWo, so dass bei einem Versagen des Daches auf der einen Trennwandseite der dichte Abschluss zur anderen Seite erhalten bleibt. Das muss man dann aber im Brandschutznachweis gleich als Abweichung beantragen.
Bei einem bestehenden Holzsparren-/Pfettendach kommt ja noch hinzu, dass in der Regel die Holzbalken, (auch die Latten und die Schaltung) die Wand in der einen oder anderen Richtung überlaufen. Diese Bauteile also eine Verbindung zwischen den Nutzungseinheiten oder der Nutzungseinheit und dem Flur schaffen, also ein mindestens ?formales? Loch in die Wand reißen. In dem Falle muss dann noch beurteilt werden, ob es ausreichend ist, dem Balken einen ?Kragen? an der Wand zu spendieren, oder ob dieser im Falle eines Versagens die Wand beschädigen würde und ob und in welchem Abstand zur Wand weitere Verkleidungen mit Feuerwiderstand anzubringen sind.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von Ihnen dafür andere, bessere Lösungsvorschläge gefunden hat oder aber eine Lösung für das beschriebene formale Problem gefunden hat.
Eine gute Frage, die sich mir so auch noch nicht gestellt hat, ist, ob die Flurwand im DG auch wie die Trennwand bis unter die Dachhaut geführt werden kann. Dabei hilft die Analogie zum Treppenraum: Auch die treppenrumwände dürfen "bis unter die Dachhaut" geführt werden, also sollte das beim Flur auch möglich sein. streng formal handelt es sich aber dann um eine Abweichung - eigentlich absurd, denn Genehmigung der Abweichung kostet ja auch extra Geld ...
Beste Grüße,
Mauruschat