Es sind leider ein bisschen wenig Informationen und widersprüchliche Angaben vorhanden; wie groß ist zum Beispiel das Objekt, GK Sonderbau,...
Zunächst müssen sich entscheiden, ob Sie mit der Bauordnung hinkommen oder nicht. Wenn ja, ist die Gebäudeklasse maßgebend, bei einem "Sonderbau" ggf. nicht.
Die IndBauRL wollen Sie nicht heranziehen.
=> Verbleiben zwei Möglichkeiten:
1. Eine Beurteilung nach NBauO ist möglich.
2. Es ist ein (ungereglter) Sonderbau nach §51 NBauO.
Wenn Fall zwei zutrifft, ist es Aufgabe des Brandschutzkonzepterstellers, darzustellen, wie die grundlegenden Anforderungen des Baurechts im Objekt umgesetzt werden. Wenn das Brandschutzkonzept fertig ist, ist als nächstes die Behörde am Zug.
Wo ist jetzt das Problem?
Gruß
C. Lammer