Seite lädt…
Dieses Forum ist für moderne Browser mit JavaScript optimiert.
Beim Laden dieser Seite ist etwas schiefgelaufen.
Abtrennung Treppenhaus
Benutzer_2726
Hallo,
es wird geplant, in einem notwendigen Treppenhaus ( Bayern, 4 geschossiges, nichtöffentliches Parkhaus mit einer Werkstatt im 4.OG) einen Lagerraum für brennbare Materialien abzutrennen. Vorgesehen ist eine F30 Trennwand.
Wäre dies so i.O. und welche Rechtsgrundlage würde hier greifen.
Danke im Voraus!
viele Grüße
HD
Benutzer_1795
Ein Blick in die BayBO hilft hier:
Ich denke, Sie haben Gebäudeklasse 4 oder 5?
Art. 33 (4)
---> Gebäudeklasse 4: Wände der Treppenräume hochfeuerhemmend mit mechanischer Belastung
---> Gebäudeklasse 5: Wände der Treppenräume Bauart Brandwand
Benutzer_2726
Danke,
ich nahm bisher an, Gebäudeklassen beziehen sich auf Wohngebäude.
also wäre dann die leichte Trennwand, die ich auf einem Treppenabsatz/podest montiere um eine "kleine Putzkammer" zu schaffen wie die Wand des Treppenhauses zu betrachten?
HD
Benutzer_1795
Kurz und knapp, ja. Die Wand zwischen Putzraum und Treppenraumwand ist doch die Treppenraumwand. Als was anderes kann man diese nur schwer bezeichnen.
Forenregeln
Datenschutz
Impressum
Kontakt