So richtig zufrieden bin ich mit der Lösung nicht - ist aber im Bestand vorhanden.
Hier treffen aber zwei Ansichten aufeinander:
Meine "Lieblingslösung" ist die höher gesetzt Türklinke.
Ich kann im Baurecht nicht heraus lesen, dass sich Kinder selbst retten sollen. Die Entfluchtung findet unter Anleitung und Hilfestellung der Erzieher statt, deshalb halte ich auch die Ausstattung (erdgeschossige Kitas mit 2-4 Gruppen) von Notausgangstüren mit Stoßplatten oder horizontaler Stange für übertechnisiert. Die Panikverschlüsse müssen dann wieder gesichert werden , damit die Kinder nicht unkontrolliert die Kita verlassen. Durch den Betreuungsschlüssel und Üben muss das Entstehen einer Panik verhindert werden.
Keiner der angesprochenen Eltern konnte so eine elektronisch gesicherte Tür bedienen.
Die andere Fraktion der Planer (EffEff-gesteuert)
ich zitiere mal von einer fremden Seite des IB-Friedrich.de:
"Verschlüsse von Notausgängen in Kindertageseinrichtungen
Ein Thema bei dem Bauherrn, Architekten und Elektroplaner immer wieder ins Schwitzen kommen, ist die Ausführung der Notausgänge in Kindertageseinrichtungen.
Erzieherinnen in Kindergärten sind dafür verantwortlich, dass die Kinder das Gebäude nie unbeaufsichtigt verlassen können. Die Türen müssten daher ständig verschlossen sein. Dem widerspricht aber das Baurecht. Es fordert, dass die Kinder im Notfall die Möglichkeit haben müssen, ohne fremde Hilfe nach draußen zu gelangen.
Ohne fremde Hilfe bedeutet aber, dass die oftmals ausgeführte Variante mit Türdrückern in einer Höhe von 1,60m nicht zulässig ist.
Als Ausweg bleibt nur die Zugangstüren elektrisch zu verriegeln. Im Gefahrenfall muss jedoch immer die Flucht durch diese Türen möglich sein"
Was meinen Sie? Steht tatsächlich irgendwo im Baurecht, dass sich Kinder selbst retten sollen.