Hallo Zusammen,
ich plane eine überdachten Fahrrad- und Müllcontainerabstellplatz.
Er wird ca. 3m zu einem bestehenden Gebäude der GKL 5 angeordnet. Also näher als 5 m. Außenwände werden in Form von Gitterwänden erstellt.
Im Fahhradbereich wäre auch eine Lüftungshaube aus der TG Decke.
Meine Fragen.
Ist das ein Gebäude , da überdacht und begehbar?
Gibt es Anforderungen an die Wände, die näher als 5m zum aufgehenden Gebäude mit Fenstern liegen?
Ist ein Lüftungsschacht integriert in dem überdachten Fahrradabstellplatz zulässig?
Komische Fragen, aber ich bin mir unsicher.