Schauen Sie diesbezüglich in die Verordnungen der einzelnen Länder.
Die Rettungswegthematik ist hier unterschiedlich geregelt.
In Bayern (GaStellV) heißt es: "Die Entfernung ist in der Lauflinie zu messen."
In NRW (SBauVO Teil 5) "Die Entfernung ist in der Luftlinie, jedoch nicht durch Bauteile zu messen."
In Bayern ist meiner Ansicht die wirkliche Lauflinie über die Verkehrswege zu ermitteln, andersrum in NRW hier kann der Zirkelschlag zum Einsatz kommen.
MFG Vaya
Ein schönes Wochenende.